In der Ofenbau-Branche herrscht Verunsicherung darüber, ob das Ofenverbot – Kondition in den Neubaukrediten der KfW-Förderbank – weiter gilt oder schon aufgehoben ist. Die Initiative #ofenzukunft hat nachgefasst: „Dieses Verbot wurde weder aufgehoben, noch steht dies aktuell zur Diskussion“, antwortete Sybille Bauernfeind, stellvertretende Pressesprecherin der KfW Bankengruppe. Aus dem Bundesbauministerium in Berlin heißt es: “Änderungen sind derzeit nicht vorgesehen.”
Wie die Initiative #ofenzukunft bereits berichtete, ist eine Kondition der verbilligten Kredite (KfW-Förderung “Klimafreundlicher Neubau”, KFN) ein generelles Verbot, mit fossilen Energieträgern oder Biomasse zu heizen. Dieser Ausschluss umfasst auch Öfen, die nicht zur Deckung der Heizlast, sondern für den Komfort installiert werden. Die KfW-Sprecherin erklärt auch, warum. „Dieser Ausschluss wurde förderpolitisch vom Bund entschieden. Die Förderung dient dem Ziel Emissionen zu reduzieren und vermeiden. Holz gilt zudem als zu wertvoll, um es zum Heizen zu nutzen. Holz wird immer knapper und wird in Zukunft mehr und mehr zum Beispiel als Baustoff benötigt. Daher will man das reine Verbrennen von Primärholz nicht mit Förderung unterstützen.“
Einbau eines Schornsteins nicht förderschädlich
Larissa Schulz-Trieglaff, Sprecherin von Bundesbauministerin Geywitz, ergänzt in ihrer Antwort an die Initiative #ofenzukunft: “Der Förderausschluss greift lediglich bei Einbau eines Kaminofens. Die alleinige Installation eines Schornsteins ist hingegen nicht förderschädlich. Auch wenn das Gebäude ursprünglich mit Kaminofen geplant wurde, kann die Förderung somit weiterhin in Anspruch genommen werden, wenn auf die Aufstellung eines Kaminofens verzichtet wird. Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist wäre eine Nachrüstung denkbar.”
KfW-Kondition schärfer als GEG
Die Antwort der Konzernkommunikation lässt nicht aus, dass das generelle Ofenverbot über die ordnungsrechtlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinausgeht. „Zudem missachtet es, dass die EU-Taxonomie Holz nach wie vor als erneuerbaren Brennstoff anerkennt“, ärgert sich Yvonne Xeller als Sprecherin der Initiative #ofenzukunft. Selbst das neue BEG sehe für 2024 wieder eine Förderung von Biomasseheizungen vor. Kaminöfen werden bei der Gebäudesanierung mit maximal 10 Prozent in die aktuelle Forderung nach 65 Prozent erneuerbare Energien angerechnet.
Rückversicherung gegen das Frieren
Das Verbot sei auch deshalb unberechtigt, weil kein Bauherr beim aktuell geforderten EH-Standard 40 allein auf das Heizen mit Holz setze: Kaminöfen, die in Neubauten errichtet werden, erfüllten zum einen die neuesten Anforderungen der BImSchV. Zum anderen seien sie sehr klein, sparen deshalb dauerhaft Holz. Beides mache sie besonders sauber. Yvonne Xeller: „Solche Öfen dienen vor allem als Notfall-Lösung für die kältesten Wintertage. Sie sind eine Rückversicherung gegen das Frieren. Nicht mehr und nicht weniger.“
Initiative #ofenzukunft wird am Thema dranbleiben
Die Ofenbaumeisterin aus Biberach an der Riß verspricht, mit ihrem Team am Thema dranzubleiben. Yvonne Xeller: „Wir haben die Gespräch mit der Politik bereits aufgenommen. Wir werden nicht lockerlassen, bis das unangemessene Ofenverbot wieder aus den Konditionen der KfW-Neubauförderung gestrichen ist.”
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