Ein Kommentar von Anreas Müller, Geschäftsführer Technik Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)
Die Vorstöße von BDEW, VKU und Deutschem Städtetag machen deutlich: Aus einem strategischen (Wärme-) Planungsinstrument soll zunehmend ein verbindliches Steuerungsinstrument für die künftige Wärme- und Energieinfrastruktur werden. Das Ziel, Fehlinvestitionen, Doppelstrukturen und ineffiziente Parallelinfrastrukturen zu vermeiden, ist aus Sicht der kommunalen Vertreter grundsätzlich nachvollziehbar. Entscheidend ist jedoch, dass eine Weiterentwicklung der Wärmeplanung praktikabel, technologieoffen, finanzierbar und rechtssicher erfolgt. Genau daran bestehen erhebliche Zweifel. Im Übrigen darf man Zweifel haben, dass die Kommunen über die notwendigen Mittel und sonstigen Ressourcen verfügen.
Eine übereilte „Qualitäts-Novelle“ mit zusätzlicher Verbindlichkeit, neuen Prüfpflichten und stärkerer Verankerung in der Bauleitplanung könnte in der Praxis noch mehr Unsicherheit schaffen als Orientierung geben. Viele Kommunen haben ihre Wärmeplanung unter hohem Zeitdruck, mit knappen Haushalten und begrenzten personellen Kapazitäten erstellt oder befinden sich noch mitten im Verfahren. Werden diese Planungen nun nachträglich mit höheren Anforderungen und Rechtswirkungen aufgeladen, drohen erhebliche Nacharbeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
Besonders kritisch sind Vorschläge, einzelne Erfüllungsoptionen in bestimmten Gebieten faktisch auszuschließen. Der Vorstoß, die sogenannte Biotreppe sowie dezentrale WP-, Öl-, Gas-, Holz- und Pelletheizungen in bestehenden oder geplanten Fernwärmegebieten nicht mehr zuzulassen, wäre ein massiver Eingriff in Marktstrukturen, Investitionsentscheidungen und Eigentümerinteressen. Eine solche Vorfestlegung zugunsten bestimmter Infrastrukturen würde die notwendige Technologieoffenheit im Wärmemarkt erheblich einschränken und dürfte politisch wie rechtlich kontrovers zu bewerten sein.
Auch die Frage der Umsetzung bleibt ungelöst. Eine verbindlichere Wärmeplanung setzt belastbare Daten, technische Expertise, wirtschaftliche Prüfungen und ausreichende Verwaltungskapazitäten voraus. Genau diese Voraussetzungen sind vielerorts nicht gegeben. Ohne zusätzliche Finanzierung, klare Zuständigkeiten und realistische Übergangsfristen wird die kommunale Wärmeplanung nicht gestärkt, sondern überfrachtet.
Marktwirtschaftlich sind die Vorschläge ebenfalls nicht wettbewerbsneutral. Die vom VKU angesprochene Ungleichbehandlung zwischen Fernwärme, gasbasierten Lösungen und dezentralen Technologien verweist zwar auf ein reales Problem. Eine Korrektur darf jedoch nicht dazu führen, dass einzelne Technologien regulatorisch bevorzugt und andere vorschnell aus dem Markt gedrängt werden. Gerade im Gebäudebestand braucht es weiterhin flexible, wirtschaftlich tragfähige und handwerklich umsetzbare Lösungen.
Fazit:
Die aktuellen Forderungen wirken wie ein bewusst hoch angesetzter politischer Verhandlungsaufschlag für die nächste große ordnungspolitische Debatte im Wärmemarkt. Mehr Qualität, Verlässlichkeit und eine bessere Koordination der Energieinfrastrukturen sind zweifellos richtig. Eine kommunale Wärmeplanung, die jedoch zur dirigistischen Vorfestlegung einzelner Technologien führt, gefährdet Akzeptanz, Investitionssicherheit und praktische Umsetzbarkeit.
Für den ZVSHK ist deshalb entscheidend: Wärmeplanung darf nicht zur kommunalen Verbotskulisse werden. Sie muss Planbarkeit schaffen, Technologieoffenheit gewährleisten und Lösungen ermöglichen, die gerade im Gebäudebestand praktisch, wirtschaftlich und handwerklich umsetzbar sind. Sobald das GModG im Bundesgesetzblatt erscheint, beginnt die nächste Großbaustelle der Wärmewende: die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in der Praxis. Umso mehr sind die Vertreter dezentraler Heizungsanlagen gut beraten, ihre Kräfte jetzt bestmöglich zu bündeln.
Fotovermerk: Gerd – adobestock