Yvonne Xeller, Sprecherin der Initiative #ofenzukunft, verspricht: „Wir bleiben dran, werden nicht lockerlassen, bis das unangemessene Ofenverbot wieder aus den Konditionen der KfW-Neubauförderung gestrichen ist.“

Ofenverbot auch beim familienfreundlichen Bauen

Der Hausbau wird Aufgrund gestiegenen Zinsen und Materialpreise besonders für Familien seit Jahren immer kostenintensiver. Dabei greifen viel Bauherren oft zu Förderkrediten der KfW-Bank. Doch diese Fördermittel sind an Bedingungen geknüpft. Sowie dem Verbot zum Einbau von Kaminöfen. „Völlig unverständlich“, findet Yvonne Xeller, Sprecherin der Initiative #ofenzukunft.

Auf die Förderbedingungen, wie die KfW diese bewertet und was sie beinhalten, wies #ofenzukunft bereits Anfang 2024 hin.  Das dieses Verbot von Kaminöfen gerade bei Förderungen für selbstgenutzte klimafreundliche Wohngebäude bestehen bleibt, ist für die Kaminofenbranche nicht nachvollziehbar. „Gerade Familien sind auf Fördermittel der KfW zum Teil angewiesen. Und diese können ihnen verwehrt werden, wenn sie planen eine moderne Einzelraumfeuerstätte einzubauen“, erklärt Xeller. Das ist aus ihrer Sicht ein Schritt in die falsche Richtung: „Holzöfen sind eine Brückentechnologie zwischen fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas und modernen Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen. Bei steigenden Energiepreisen kann der Ofen in kalten Wintern die Zentralheizung unterstützen und besonders den Geldbeutel von jungen Familien, die ihre Hauskredite noch abbezahlen müssen, deutlich entlasten. Durch das Verbot von Holzöfen in der KfW-Förderung bleibt ihnen diese Chance verwehrt.“

Wie unsinnig laut Xeller diese Förderbedingung ist, zeigt sich im Detail. „Der Einbau eines Schornsteins ist nicht förderschädlich, der Holzofen schon. Da passt doch etwas nicht zusammen“, erklärt Xeller. „Man könnte also einen Schornstein einbauen und nach dem Ablauf von zehn Jahren Zinsbindung den Holzofen dazu nachrüsten. Man kauft doch auch kein Auto und lässt den Motor erst nach zehn Jahren einbauen“, meint Xeller zum Förderprogramm.

Ein weiterer Widerspruch innerhalb der Förderkulisse ist, dass es im Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) keinen Ausschluss vom Heizen mit Biomasse gibt, dieses Verbot dann aber in den Fördermitteln für einen KfW-Kredit einbracht wird. „Da passt doch etwas nicht zusammen“, meint Xeller.

Weitere Links:

https://www.ofenzukunft.de/verbot-ist-weder-aufgehoben-noch-steht-es-zur-diskussion/

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/F%C3%B6rderprodukte-PB-Neubau.html

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