In der Westpol-Sendung des WDR vom 2. November 2025 wurde deutlich, wie groß die Unsicherheit rund um die Stilllegung alter Kaminöfen in Nordrhein-Westfalen derzeit ist. Laut 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) dürfen seit Anfang 2025 alle Öfen, die vor März 2010 in Betrieb genommen wurden und die Grenzwerte nicht einhalten, eigentlich nicht mehr betrieben werden. Doch weil das Land NRW bislang keine rechtliche Vollzugsregelung erlassen hat, bleibt die Umsetzung aus.
Aktuell keine Sanktionen
„Wer seinen alten Ofen weiter nutzt, muss aktuell keine Sanktionen befürchten“, fasst der WDR zusammen. Damit steht Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich auf einem der hinteren Plätze: In anderen Bundesländern – etwa Bayern oder Baden-Württemberg – existieren längst klare Vorgaben, wie Schornsteinfeger und Ordnungsämter vorgehen sollen.
Mülleneisen fordert klare Vorgaben
Im Fernsehbeitrag kam auch Robert Mülleneisen, Sprecher der Initiative Ofenzukunft und Vorsitzender des Gesamtverbands Ofenbau GVOB, zu Wort. Er betonte: „Die aktuelle Unsicherheit ist für alle Beteiligten unbefriedigend. Wir brauchen endlich klare, praxistaugliche Vorgaben, damit weder Verbraucherinnen und Verbraucher noch Schornsteinfeger zwischen widersprüchlichen Zuständigkeiten stehen.“
WDR-Bericht wichtiger Impuls
Auch Dr. Johannes R. Gerstner, Berater der Ofenzukunft und ausgebildeter Journalist, sieht im öffentlichen Druck durch die Berichterstattung einen wichtigen Schritt: „Dass Medien wie der WDR hier kritisch nachfragen, ist richtig und notwendig. Nur so kann die Politik erkennen, dass eine saubere, einheitliche Regelung überfällig ist.“
Krischer will Schornsteinfeger verpflichten
NRW-Umweltminister Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) kündigte gegenüber dem WDR an, dass ab Januar 2026 Schornsteinfeger Verstöße an die zuständigen Ordnungsämter melden sollen. Einen konkreten Erlass gibt es allerdings noch nicht.
Den Westpol-Beitrag finden Sie in der Mediathek des WDR hier.