In Brüssel wird gerade um eine Neuauflage der europäischen Luftrein-halteverordnung gerungen: Die Kommission will die aktuellen Grenz-werte ab 2030 halbieren, das EU-Parlament hat sich für die weit dar-über hinaus gehenden Empfehlungen der Weltgesundheitsbehörde WHO ausgesprochen. Der Rat der EU-Mitgliedsstaaten hat noch keine Position bezogen. Collage: Initiative #ofenzukunft

Neue EU-Richtlinie wird Einfluss auf das Heizen mit Holz haben

Die europäische Gesetzgebung arbeitet seit rund fünf Jahren an einer neuen Luftreinhalteverordnung. Ziele sind es, bis zum Jahr 2030 die geltenden Grenzwerte den Empfehlungen der Weltgesundheitsbehörde (WHO) aus dem Jahr 2021 anzugleichen und bis 2050 eine schadstofffreie Umwelt zu gestalten. Die Kommission hat den Gesetzgebungsprozess mit ambitionierten Forderungen gestartet, das EU-Parlament hat sich bereits für die noch deutlich schärferen WHO-Grenzwerte ausgesprochen. Die Initiative #ofenzukunft wird sich in die Arbeit an der neuen Ambient Air Quality Directive einbringen.

Uneinigkeit über künftige Grenzwerte für Luftreinhaltung

Geplant ist eine massive Absenkung der aktuell gültigen Werte: So liegt der von der Kommission vorgeschlagene Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) künftig bei nur noch 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, statt bisher bei 40. Empfohlen von der WHO sind 10 mg. Auch für Feinstaub PM2.5 soll das Limit stark abgesenkt werden: von derzeit 25 mg/m³ auf 10 mg/m³ (WHO empfiehlt 5 mg/m³). Zudem soll der Grenzwert für Feinstaub PM10 von bisher 40 auf 20 mg/m³ sinken (WHO 15 mg/m³) und der maximale Tagesmittelwert für Schwefeldioxid (SO2) auf 50 statt bisher 125 Mikrogramm mg/m³. Die WHO empfiehlt hier einen Höchstwert von 20.

Prozess der Zielfindung dauert noch an

Noch sind sich die drei Säulen der europäischen Gesetzgebung uneinig: Die Kommission hat den Novellierungsprozess für die Luftreinhalteverordnung mit einem ambitionierten Vorschlag angestoßen, das Parlament hat sich für die deutlich schärfere WHO-Empfehlung entschieden, der Europäische Rat der 27 Mitgliedsländer hat sich noch nicht festgelegt. Sicher ist schon jetzt, dass das Verfahren um die Revision der „Ambient Air Quality Directive (AAQD)“ in den Trilog zwischen den drei Säulen der EU-Judikative geht. Der wiederum zwingt alle drei Beteiligten dazu, so lange Argumente auszutauschen, bis man sich auf den nach EU-Regeln nötigen Konsens einigen kann. Das aber kann noch dauern. Experten rechnen frühestens für Mitte 2024 mit einem Ergebnis. Vielleicht auch erst deutlich später.

Umsetzung ist Aufgabe der Staaten

Die Umsetzung der neuen Grenzwerte delegiert die EU an die Mitgliedsländer: Die Experten in Ministerien und Fachämtern müssen sich vor ihren Empfehlungen an die nationalen Parlamente überlegen, wie sie diese erreichen können. Und das dürfte unterschiedlich schwierig sein: Die größten Feinstaub- und Luftschadstofflasten gibt es naturgemäß in den Regionen, in denen viele Menschen leben, viel Verkehr herrscht und dort, wo die Wirtschaft brummt. Die geringste Luftbelastung findet sich auf meerumspülten, unbewohnten Inseln sowie in besonders ländlichen, strukturschwachen Regionen.

Initiative wird sich einbringen

Bei der Initiative #ofenzukunft wird die Arbeit an der neuen Ambient Air Quality Directive kritisch beobachtet: „Wir wissen um die möglichen Auswirkungen auf das Heizen mit Holz und werden uns deshalb dafür stark machen, dass die neuen Anforderungen die Grenzen der Physik berücksichtigen“, sagt Robert Mülleneisen, Sprecher der Initiative. Aktuell arbeiteten Experten der Ofenbaubranche an einer Stellungnahme, die den Entscheidern in Brüssel und in den Mitgliedsstaaten sowohl die Leistungsfähigkeit neuer Abgasreinigungstechnologien in der Biomassenutzung wie auch die energiewirtschaftlichen Folgen einer zu schnellen Absenkung der Grenzwerte aufzeigt.

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