KfW Symbol geförderter Neubau

Kaminöfen weiter zulässig im geförderten Neubau

Kamin- und Kachelöfen sind weiterhin im geförderten Neubau zugelassen (KfW 296/297/300). Das bestätigte auf unsere Nachfrage ein Sprecher der KfW-Bank in Bonn. Damit sind auch die Unsicherheiten der vergangenen Wochen ausgeräumt. Diese waren vor allem durch die noch nicht redaktionell angepassten technischen FAQs für Energieberater entstanden, in denen immer noch ein Förderausschluss behauptet wird. Man habe die Energieberater seitens KfW bereits vor einiger Zeit über einen Newsletter über die Änderung informiert, werde jedoch auch die FAQs schnellstmöglich an den derzeitigen Stand anpassen. Yvonne Xeller, Sprecherin der #ofenzukunft: „Damit dürften auch die zahlreichen Nachfragen von Neukundinnen und Neukunden ein Ende haben, die teilweise noch nach dem alten Stand beraten wurden. Denn es bleibt dabei: Ein Kamin- und Kachelofen ist die perfekte Ergänzung für eine ökologische Lebensweise.“

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