Berlin. Friedrich Merz und Alexander Dobrindt haben jetzt für die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet: Damit ist die Bundesregierung aufgefordert, zu dem umstrittenen CO2-Rechner des Umweltbundesamtes (UBA) kleinteilig Stellung zu beziehen.
Die Kleine Anfrage ist groß: In insgesamt 25 Fragen fordern die Christdemokraten und Christsozialen Aufklärung rund um alle Zusammenhänge des CO2-Rechners. Darin geht es unter anderem um die Frage, wer für den Rechner Verantwortung trägt, wer Eigentümer und Besitzer des Kalkulationstools ist, das im vergangenen Jahr mehr als 400.000-mal genutzt wurde. Darin geht es aber auch um den Datenschutz, um Werbung für spendensammelnde Vereine und Banken sowie um die Rolle von Dr. Michael Bilharz, den für den CO2-Rechner zuständigen UBA-Mitarbeiter.
Haltung der Regierung gefragt
Zentrale Frage der Drucksache 20/12867 ist jedoch, wie sich die Bundesregierung zu dem Handeln des UBA stellt, für die energetische Nutzung von Holz einen höheren CO2-Wert als für Kohle oder Erdöl auszuweisen. Und zwar entgegen den Erkenntnissen aus vielen wissenschaftlichen Arbeiten. Die gesamten 25 Fragen sowie eine kurze Einleitung zu den Hintergründen findet man unter dem Link im Internet: https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012867.pdf.
14 Tage Zeit für Antwort
Die Kleine Anfrage ist ein wichtiges Recht in der parlamentarischen Demokratie. Offiziell beträgt die Frist, innerhalb derer die Regierung auf die Kleine Anfrage zu antworten hat, 14 Tage. Sie kann aber verlängert werden, was in der Praxis häufig geschieht. Die Regierung beantwortet die Fragen schriftlich, eine Diskussion im Plenum des Bundestages ist nicht vorgesehen.