Es gibt sowohl eine Vielzahl von Varianten der oben genannten Typen als auch ganz eigene Geräte, auf die an dieser Stelle aufgrund der eher geringen Verbreitung nicht eingegangen werden kann. Zum Beispiel Kochherd oder Backöfen , die hauptsächlich zur Zubereitung von Speisen genutzt werden. Offene Kamine spielen nur noch in eine untergeordnete Rolle und dürfen laut gesetzlicher Regelung (BImschV) nur noch „gelegentlich“ genutzt werden. Zum Heizen sind sie ungeeignet, sie dienen ausschließlich als gemütliches Ambientefeuer.
Quelle: Studie #ofenzukunft: Regenerative Wärme aus Holz als notwendiger Partner der Klimawende 2050