Für viel Wirbel in der Ofenbau-Branche sorgt aktuell der Aufruf eines Herstellers an alle Händler und Handwerker, sich dringend an einer Umfrage der EU zum Ökodesign von Kaminöfen zu beteiligen. Wer die Zeit findet sich einzulesen, verzweifelt an der Breite und Tiefe des Themas. Und fühlt sich schnell überfordert. Dr. Johannes Gerstner, Berater des EFA-Verbands, wünscht sich Öl auf die Wogen: „Viel hilft in diesem Fall wenig!“ Seiner Ansicht nach sind Hersteller und Verbände gefordert, Stellungnahmen mit Substanz zu formulieren.
Das Referat B.3 der EU-Generaldirektion Energie (GD ENER) – zuständig für Gebäude und Produkte – überprüft derzeit, ob die in 2015 abgesteckten Ökodesign-Anforderungen für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte (bisher EU-Verordnung 2015/1185) fortgeschrieben werden müssen. Ziel ist es, herauszufinden, ob die Relevanz, die Effizienz und die Wirksamkeit der Verordnung vor dem Hintergrund der Entwicklungen von Technologie und Markt noch gewährleistet sind.
EU-Direktion überprüft Verordnung
Eine Stellungnahme dazu kann jeder über das Internetportal „Ihre Meinung zählt“ bis zum 14. Dezember 2023 abgeben. Einen Kommentar dazu abgeben kann jeder, Branchenverbände, Gerätehersteller, Verbraucher- und Umweltorganisationen, Handel und Handwerk aber auch nationale Behörden und Privatpersonen. Aber macht das Sinn? Die Antwort weiß Dr. Johannes Gerstner von der European Fireplace Association (EFA): „Die Fragestellung ist superkomplex, dazu substanziell Stellung zu beziehen, erfordert tiefgehendes Wissen im Detail. Nicht nur um technische, sondern auch um politische Zusammenhänge.“
Industrie in der Pflicht
Gerstner teilt deshalb nicht die Ansicht einzelner, jeder in Handel und Handwerk solle sich mit einem Beitrag beteiligen: „Bei der anschließenden Bewertung der Kommentare hilft nicht die schiere Masse, sondern nur umfassend begründete, alle Einzelthemen behandelnde Beiträge.“ Gerstner sieht in erster Linie die Hersteller der Kaminöfen und die Verbände, die Teile oder die Gänze der Branche vertreten, in der Pflicht. Er wisse, dass im Hintergrund längst die Abstimmungsgespräche laufen. Dafür bringen sich auch die Interessenvertreter der Branche in Brüssel ein.
Reparierbarkeit und Recycling auch Thema
Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von bestehenden Biomasseheizungen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 4 kW wird eine gesonderte Förderung im Rahmen der Heizungsoptimierung in Höhe von 50 Prozent gewährt, statt lediglich 15 Prozent.
Weiter im zweiten Quartal 24
Auf die jetzt laufende Öffentliche Konsultation folgt die sogenannte Folgenabschätzung. Diese wird durch das Referat vorbereitet und letztlich vom Ausschuss für Regulierungskontrolle geprüft. Das wird frühestens im zweiten Quartal 2024 sein können.