Heißer Konflikt im Ofenrecht: Zwischen bayerischem Gnadenfrist-Modell und hessischem Knallhart-Kurs

Sechs Monate nach Ablauf der Übergangsfrist der Stufe 2 der 1. BImSchV stehen deutschlandweit noch immer bis zu 1,7 Millionen Kamin- und Kachelöfen im Einsatz, die die aktuellen Grenzwerte zur Feinstaubemission nicht erreichen. Weil Kontrolle und Vollzug meist in kommunaler Hand liegen, gleicht der Vollzug der Verordnung landauf, landab einem Flickenteppich. Einige Bundesländer wie Bayern und Hessen bemühen sich um landeseinheitliche Empfehlungen – mit unterschiedlichem Ergebnis.

In Bayern dürfen Hausbesitzer und Vermieter ihre bewährten Öfen sogar bis zur nächsten Feuerstättenschau weiter betreiben, bevor sie sie schließlich gegen moderne Modelle austauschen oder mit einem elektrostatischen Staubabscheider nachrüsten. Dieser pragmatische Ansatz verschafft vielen Betroffenen – oft bis zu dreieinhalb Jahre – wertvolle Luft zum Atmen und Planen.

Ganz anders Hessen: Das Umweltministerium hält eisern am strengen Wortlaut fest. Nach Ablauf des 31. Dezember 2024 gilt dort: Altöfen können nicht weiterbetrieben und auch nicht mehr nachgerüstet werden. Das führt vielerorts zu abrupten Stilllegungen und Bußgeldern – selbst für Betreiber, die noch immer auf ihre Umbau-Termine warten, weil das Handwerk die Vielzahl offener Aufträge kaum bewältigt.

Dr. Johannes R. Gerstner, Politikexperte und Branchenkenner, bringt es auf den Punkt: „Dem Willen des Gesetzgebers wird bislang nicht gefolgt: Es ist unerlässlich, dass der gesamte Altgerätebestand im Sinne der Luftreinhaltung entweder nachgerüstet oder sukzessive ausgetauscht wird.“ Sein Vorwurf richtet sich vor allem gegen Länder wie Hessen, die Betreiber ohne Übergangsoption und trotz handwerklicher Kapazitätsengpässe vor vollendete Tatsachen stellen.

Robert Mülleneisen, Ofenbaumeister und Vorsitzender des Gesamtverbands Ofenbau (GVOB) sowie Sprecher der Initiative #ofenzukunft, mahnt: „Die uneinheitlichen Regeln kosten uns nicht nur Nerven, sondern auch Geld – von unplanbaren Fristen bis zu widersprüchlichen Vorgaben von einer Gemeinde zur nächsten. Viele Ofennutzer haben nach einem Immobilieneigentümerwechsel erst viel zu spät von ihrer Austauschpflicht erfahren und hetzen nun gegen die Zeit.“ Besonders für Betriebe, die grenzüberschreitend arbeiten, sei das ein kaum zu bewältigendes Chaos.

Mülleneisen fordert deshalb eine bundesweit einheitliche Lösung à la Bayern: „Nur mit klaren Fristen und fairen Übergangsoptionen schaffen wir Planungssicherheit, entlasten das Handwerk und erzielen kurzfristig spürbare Effekte für die Luftreinhaltung.“ So ließen sich bewährte Öfen geordnet abwickeln und Schritt für Schritt an die aktuellen Anforderungen anpassen.

Der Vorsitzende des Gesamtverbands Ofenbau (GVOB) Robert Mülleneisen kritisiert den Flicken-teppich der unterschiedlichen Fristen zur Umsetzung der BImSchV in den Bundesländern.
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