Mit der Novelle der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) gibt die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Heizen mit Holz auf. Neue Biomasse-Zentralheizungen müssen innovativ sein, dann soll eine Förderung in Höhe von bis zu 55 Prozent der Investitionskosten möglich sein. Foto: Jackie Davies/adobe stock

BEG 2024: Bund fördert wieder das Heizen mit Holz

Die Initiative #ofenzukunft begrüßt ausdrücklich, dass das Heizen mit Holz endlich Einzug findet in die zuvor umstrittenen Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Auf Drängen von SPD und FDP soll ab Januar 2024 auch der Bau von Biomasseheizungen staatlich gefördert werden. Der Bundestag hat das Gesetz verabschiedet, eine Zustimmungspflicht im Bundesrat besteht nicht. Vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf den Klimafonds soll die überarbeitete BEG-Förderung ersten Aussagen zufolge nicht betroffen sein. Aktuell mehren sich Hinweise, dass die geplanten Boni gestrichen werden. Anträge sollen aber erst ab Februar 2024 möglich sein.

In der BEG-Novelle 2024 wird Holz als erneuerbarer Energieträger anerkannt und mit den anderen Quellen gleichgestellt. Und so sieht die künftige Förderung für neue Biomasseheizungen aus: 3o % Zuschuss zur Investition und maximal 25 % Klimageschwindigkeitsbonus. Weitere 30 % Zuschuss stehen für Eigenheimsanierer mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro zur Verfügung.

30 Prozent Zuschuss für alle

Zusätzlich wird ein Bonus von 2.500 Euro gewährt, wenn mit der neuen Technik die Feinstaub-Emission bei oder unter 2,5 µg/m2 bleibt. Dafür sind Einrichtungen zur Staubreduktion zu installieren, die nachweislich einen Abscheidegrad von 80 Prozent erreichen, was für elektrostatische Filter kein Problem ist. Filter sind dann nicht gefordert, wenn der Kessel bauartbedingt diesen Wert erreicht. 2026 soll überprüft werden, welche Auswirkungen die Nutzung von Biobrennstoffen durch die Vorgaben des Gesetzes auf die Entwicklung der Feinstaubemissionen hat.

25 Prozent Eilzuschlag möglich

Den zusätzlichen „Klimageschwindigkeitsbonus“ von bis zu 25 Prozent (nur in 2024 und 2025, ab 2026 sinkend) soll es für Holzheizungen ab 5 kW Nennleistung allerdings nur geben, wenn sie mit einer solarthermischen Anlage oder einer PV-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert wird. Diese Anlagen sind so zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung vollständig decken können. Aber: Die Mittel für den Eilzuschlag sind auf zwei Mrd. Euro gedeckelt.

50 Prozent für die Nachrüstung

Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von bestehenden Biomasseheizungen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 4 kW wird eine gesonderte Förderung im Rahmen der Heizungsoptimierung in Höhe von 50 Prozent gewährt, statt lediglich 15 Prozent.

Initiative erfreut über Kurswechsel

„Wir freuen uns darüber, dass sich die Bundesregierung endlich dazu durchgerungen hat, das Heizen mit Holz wieder zu fördern“, sagt Yvonne Xeller, Sprecherin der Branchen-Initiative #ofenzukunft. Sie ergänzte, die Ofenbaubranche habe die Hoffnung, dass der Bund auch bei den Einzelraumfeuerstätten die Zügel lockert: „Neue Technologien der Abgasreinigung sind verfügbar. Deshalb erweitert die Regierung ihre Chancen auf eine schnelle Wärmewende zurecht.“ Xeller geht davon aus, dass Klimaschutzexperten in den Bundesbehörden ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Heizen mit Holz jetzt überprüfen müssen.

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