Das Umweltbundesamt erfasst in Deutschland etwa 11,2 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen, in der Statistik im Jahr 2019 waren es noch 11,7 Millionen Geräte. Einzelraumfeuerungsanlagen sind laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Feuerungsanlage für feste Brennstoffe wie etwa Scheitholz, die vorrangig der Beheizung des Aufstellraumes dienen, wie zum Beispiel Kamin- oder Kachelöfen.
Es gibt Haushalte mit mehreren Kamin- und Kachelöfen, üblicherweise befindet sich allerdings nur ein Gerät im Haus. Bei einem Bestand von 11,2 Millionen und einer durchschnittlichen Personenanzahl pro Haushalt von aktuell (2023) 2,02 Personen, sprechen wir statistisch von etwa 20 Millionen Nutzern. Allerdings befinden sich Kamin- und Kachelöfen meist in Einfamilienhäusern mit größerer Personenanzahl. Eine geschätzte Anzahl von Personen, die unmittelbar in einem Haushalt mit mindestens 1 Feuerstätte lebt von 25 Millionen ist nicht aus der Luft gegriffen. Die Struktur der Haushalte deutet darauf hin, dass die Personen überwiegend der Mittelschicht angehören, also ein höheres Bildungs- und Einkommensniveau haben. Damit gehört diese Schicht auch tendenziell eher um Personen, die sich an demokratischen Prozessen wie Wahlen beteiligen. Es liegt also nahe, dass die Gruppe der Ofennutzer und die Gruppe der politisch Interessierten (=Wählerinnen und Wähler) relativ deckungsgleich ist.
Quellen:
Studie #ofenzukunft: Regenerative Wärme aus Holz als notwendiger Partner der Klimawende 2050
UBA (2019a): Kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Online über: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/industriebranchen/feuerungsanlagen/kleine-mittlere-feuerungsanlagen#textpart-2
UBA (2021a): Kleinfeuerungsanlagen. Online über: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/industriebranchen/feuerungsanlagen/kleinfeuerungsanlagen#anlagenbestand-in-deutschland
BMUV (2020): Übergangsregelungen der 1. BImSchV. Zusammenstellung der Sanierungsregelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz BMUV. Online über: https://www.bmuv.de/themen/luft-laerm-mobilitaet/luft/uebergangsregelungen-der-1-bimschv