Ein Kommentar von Dr. Johannes R. Gerstner, Advisor der #ofenzukunft
Die Debatte um Feinstaub und Stickstoffdioxid wird derzeit mit großer Vehemenz geführt. Das ist nachvollziehbar. Luftqualität ist ein ernstes Thema, Gesundheitsschutz erst recht. Gerade deshalb braucht diese Diskussion Sachlichkeit und Konsistenz – nicht Schlagworte.
Was wir momentan erleben, ist eine Vermischung unterschiedlicher Ebenen: geltende Grenzwerte, künftig deutlich verschärfte EU-Vorgaben und medizinische WHO-Empfehlungen werden kommunikativ übereinandergelegt. Das erzeugt moralische Dringlichkeit. Doch Luftreinhaltepolitik ist kein Empörungswettbewerb, sondern eine juristische und technische Gestaltungsaufgabe.
Wenn politische Entscheidungsträger ambitionierte Zielwerte formulieren, dann müssen sie auch die regulatorischen Voraussetzungen schaffen, damit diese Ziele technisch erreichbar werden.
Genau hier liegt ein strukturelles Problem.
Der zentrale Rechtsrahmen für Einzelraumfeuerstätten, die Erste Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), ist in wesentlichen Grundzügen seit rund 15 Jahren nicht substantiell weiterentwickelt worden. In dieser Zeit hat sich die Technik deutlich verändert. Moderne Verbrennungssteuerungen, optimierte Brennraumgeometrien, elektronische Luftführung, Staubabscheider und auch katalytische Lösungen zur Emissionsminderung sind heute verfügbar oder in Entwicklung. Das Marktumfeld ist jedoch regulatorisch weitgehend statisch geblieben.
Daraus entsteht eine paradoxe Lage: Einerseits wird öffentlich intensiv über Emissionen diskutiert. Andererseits bleibt der ordnungspolitische Rahmen, der Anforderungen definiert und Innovation absichern könnte, über lange Zeit unverändert.
Wer Emissionen weiter senken will, braucht klare und fortgeschriebene Anforderungen. Innovation benötigt Planungssicherheit. Unternehmen entwickeln keine Produkte ins regulatorische Ungewisse; diesen Beweis erleben wir hautnah in Deutschland am Aus des Verbrennerverbots. Viele Entwicklungsabteilungen der Verbrennungstechnik in den Autokonzernen wurden bereits in den vergangenen Jahren abgewickelt und müssen nun wieder mühevoll aufgebaut werden.
Wenn nicht klar ist, welche Grenzwerte perspektivisch gelten sollen, welche Technologien anerkannt werden und in welchem Zeithorizont Anpassungen erfolgen, entsteht Zurückhaltung bei Investitionen und unternehmerische Unplanbarkeit.
Moderne Technik – einschließlich zusätzlicher Abscheide- oder Katalysatorsysteme – kann heute mehr leisten als noch vor eineinhalb Jahrzehnten. Aber sie braucht einen Rechtsrahmen, der diese Leistungsfähigkeit reflektiert und Perspektiven eröffnet.
Luftreinhaltung verlangt Konsistenz. Wer höhere Ansprüche formuliert, muss auch die gesetzlichen Instrumente regelmäßig evaluieren und an den Stand der Technik anpassen. Andernfalls entsteht eine Schieflage: ambitionierte Zielmarken bei gleichzeitiger regulatorischer Stagnation.
Ich wünsche mir eine sachliche Diskussion. Keine pauschale Problemzuweisung, keine populistische Zuspitzung. Sondern die ehrliche Frage: Wie gestalten wir einen Rechtsrahmen, der Gesundheitsschutz, technische Entwicklung und Investitionssicherheit miteinander verbindet?
Luftqualität verbessert sich nicht durch Empörung, sondern durch verlässliche Regeln, klare Zielpfade und technische Innovation.
Darüber sollten wir sprechen.
Nur wer das versteht, kann der Umwelt wirklich helfen und wirft der Branche nicht vor, dass sie faul sei, sich nicht weiterentwickelt und ausschließlich den eigenen Profit in den Vordergrund stellt.