Die Bundesregierung will die Nationale Biomassestrategie derzeit nicht weiter ausarbeiten. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Noch im Juni hatte das Wirtschaftsministerium eine zeitnahe Kabinettsbefassung angekündigt.
Die Bundesregierung verfolgt die weitere Ausarbeitung einer Nationalen Biomassestrategie vorerst nicht mehr. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Nachhaltigkeit von Biomasse“ der Fraktion Die Linke heißt es ausdrücklich: „Eine weitere Ausarbeitung einer nationalen Biomassestrategie ist derzeit nicht geplant.“ Die Antwort ist als Bundestagsdrucksache 21/8567 vom 14. Oktober 2026 veröffentlicht. Sie wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesumweltministeriums vom 13. Oktober übermittelt und beantwortet die Anfrage auf Drucksache 21/8014 vom 15. September 2026.
Damit unterscheidet sich der jetzt mitgeteilte Planungsstand von der öffentlichen Ankündigung im Sommer. In der Regierungspressekonferenz vom 24. Juni 2026 hatte die Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums, Wentzel, nach einer zunächst offenen Auskunft nachgetragen: „Die Biomassestrategie soll ebenfalls zeitnah ins Kabinett kommen, wurde ich gerade informiert.“ Die aktuelle parlamentarische Antwort nennt weder einen neuen Termin für eine Kabinettsbefassung noch einen Zeitpunkt für die Wiederaufnahme der Arbeiten. Eine nähere Begründung für den Verzicht auf die weitere Ausarbeitung enthält die Antwort auf Frage 1 nicht.
An der Bedeutung von Biomasse hält die Bundesregierung zugleich fest. Nachhaltige Erzeugung und effiziente Nutzung könnten zum Klima- und Ressourcenschutz, zur Versorgungssicherheit und zur Wertschöpfung im ländlichen Raum beitragen, erklärt sie. Die Erschließung zusätzlicher nachhaltiger Potenziale im Inland könne außerdem die Abhängigkeit von fossilen Rohstoff- und Energieimporten verringern. Diese Ziele sollen nach ihrer Darstellung durch unterschiedliche Maßnahmen verfolgt werden, unter anderem im Rahmen des Klimaschutzprogramms. Der Verzicht auf die weitere Strategiearbeit wird damit nicht als Abkehr von der energetischen Biomassenutzung beschrieben.
Die Kleine Anfrage der Linken behandelt die Konkurrenz zwischen unterschiedlichen Verwendungen begrenzt verfügbarer Biomasse. Die Abgeordneten fragten nach Produktion, Importen und Exporten, dem künftigen Brennstoffbedarf und möglichen Folgen für Flächen, Wälder und Biodiversität. Erfasst sind sowohl landwirtschaftliche Rohstoffe und Biogas als auch Holz und andere feste Brennstoffe.
Für die Wärmeversorgung erwartet die Bundesregierung eine weiter steigende Nachfrage nach biogenen Brennstoffen. Als Einflussfaktoren nennt sie die sogenannte Bio-Treppe und die geplante Grüngas-/Grünheizölquote sowie zusätzliche Nachfrage aus Industrie und Verkehr. Sie geht davon aus, dass dieser Bedarf gedeckt werden kann, verweist aber zugleich auf erhebliche Unsicherheiten. Die verfügbaren Prognosen zu Brennstoffpotenzialen und Preisen hätten eine so große Bandbreite, dass sie für die Gesetzesfolgenabschätzung nicht herangezogen werden könnten. Das Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote befinde sich in Vorbereitung.
Die Antwort macht außerdem Lücken in der Datengrundlage deutlich. Nach eigenen Angaben verfügt die Bundesregierung weder über eine Gesamtübersicht der in Deutschland produzierten Biomasse noch über einen konsolidierten Datensatz zu deren energetisch genutzten Anteilen. Auch bei den Importen fehlt eine vollständige Zuordnung zur energetischen Nutzung. Vorhanden sind Statistiken und Berechnungen zu einzelnen Stoffströmen.
Für die Holzenergienutzung ist besonders die Antwort zur Kaskadennutzung von Bedeutung. Auf die Frage nach konkreten rechtlichen Maßnahmen, mit denen die stoffliche Nutzung von Holz gegenüber der direkten thermischen Verwertung priorisiert werden soll, erklärt die Bundesregierung, solche Maßnahmen derzeit nicht zu planen. Zugleich verweist sie bei der EEG-geförderten Verstromung von Holzbiomasse auf die laufende Novelle der Biomasseverordnung zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III. Diese Aussage bezieht sich ausdrücklich auf die geförderte Stromerzeugung und ist nicht mit einer neuen Vorgabe für private Kamin- und Kachelöfen gleichzusetzen.
Die Bundesregierung verweist weiterhin auf bestehende europäische und nationale Nachhaltigkeitsanforderungen. Nutzungskonkurrenzen sowie Kreislauf-, Koppel- und Kaskadennutzung sollen berücksichtigt werden. Für stofflich verwertbares Holz spricht sie sich für eine bevorzugte stoffliche Verwendung innerhalb einer möglichst effizienten und langfristigen Nutzungskaskade aus. Der Verzicht auf die weitere Strategiearbeit bedeutet damit keine Aufhebung bestehender Regeln.
Hier finden Sie einen Kommentar zu diesem Thema von Dr. Johannes R. Gerstner, Advisor der Initiative #ofenzukunft.
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