Die Bundesregierung hat neue Regelungen zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung beschlossen. Doch die Kritik aus der Forstwirtschaft hält an. Waldbesitzer warnen vor bürokratischen Belastungen, rechtlichen Unsicherheiten und hohen Strafen. Auch für den Brennholzhandel und das Ofenbauhandwerk ist die Entwicklung von Bedeutung.
Die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sorgt weiterhin für Diskussionen. Am 7. Oktober 2026 hat das Bundeskabinett eine allgemeine Verwaltungsvorschrift beschlossen, die insbesondere Waldbesitzer und Unternehmen der Holzwirtschaft entlasten soll. Bereits im August hatte die Bundesregierung den Entwurf für das nationale Durchführungsgesetz verabschiedet.
Die neuen Vorschriften sollen verhindern, dass Holz und andere betroffene Rohstoffe aus entwaldeten oder geschädigten Waldflächen auf den europäischen Markt gelangen. Auch für Holz aus deutschen Wäldern gelten die Anforderungen. Die Forstwirtschaft muss deshalb zusätzliche Vorgaben zur Herkunft und Rückverfolgbarkeit erfüllen.
Erleichterungen beschlossen – Kritik bleibt
Mit der neuen Verwaltungsvorschrift will die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand reduzieren. Vorgesehen sind unter anderem Vereinfachungen bei der Angabe geografischer Daten und die Möglichkeit, Erklärungen über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse abzugeben.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) begrüßt zwar die inhaltliche Ausrichtung der Erleichterungen. Der Verband kritisiert jedoch deren rechtliche Ausgestaltung. Die Regelungen stehen lediglich in einer Verwaltungsvorschrift und sind damit aus Sicht der Waldbesitzer rechtlich schwächer abgesichert als gesetzliche Bestimmungen.
AGDW-Präsident Andreas Bitter fordert deshalb, die Erleichterungen direkt im nationalen Durchführungsgesetz festzuschreiben. Der Verband sieht darin eine wichtige Voraussetzung für die Rechtssicherheit der betroffenen Forstbetriebe.
Hohe Strafen und technische Probleme sorgen für Bedenken
Besonders kritisch bewerten die Waldeigentümer die vorgesehenen Sanktionen. Der Gesetzentwurf enthält umfangreiche Straf- und Bußgeldvorschriften. Bei vorsätzlichen Verstößen drohen unter bestimmten Voraussetzungen Geld- oder Freiheitsstrafen. Auch Vermarktungsverbote und hohe Bußgelder sind vorgesehen.
Die Waldbesitzerverbände halten diese Regelungen für unverhältnismäßig. Sie befürchten erhebliche Konsequenzen auch bei Fehlern in der Dokumentation und fordern eine Überarbeitung der Strafvorschriften.
Zusätzlich bemängeln die Verbände die technische Umsetzung. Bei einem Praxistest im Juli 2026 stellten sie nach eigenen Angaben erhebliche Probleme mit dem europäischen Informationssystem fest. Unter anderem berichteten sie von verlorenen Eingaben, Schwierigkeiten bei der Anmeldung und uneinheitlichen Bezeichnungen. Die Verbände sehen dadurch die praktische Umsetzung der Verordnung gefährdet.
Was bedeutet das für den Brennholzhandel?
Die EU-Entwaldungsverordnung erfasst auch Brennholz. Waldbesitzer und Unternehmen, die entsprechendes Holz erstmals auf den Markt bringen, müssen die vorgeschriebenen Herkunftsnachweise und Sorgfaltspflichten erfüllen.
Für die Brennholzversorgung entstehen damit zusätzliche Anforderungen innerhalb der Lieferkette. Insbesondere kleinere Forstbetriebe und regionale Brennholzanbieter müssen ihre betrieblichen Abläufe an die neuen Vorgaben anpassen.
Ob sich der zusätzliche Aufwand auf die Preise oder die Verfügbarkeit von Brennholz auswirkt, ist derzeit offen. Belastbare Erkenntnisse über entsprechende Marktfolgen liegen bislang nicht vor.
Bundestag berät über weitere Änderungen
Die EU-Entwaldungsverordnung soll für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026 gelten. Für die meisten kleinen und Kleinstunternehmen beginnt die Anwendung am 30. Juni 2027. Für bestimmte kleinere Betriebe der Holzwirtschaft gelten besondere Übergangsregelungen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren geht es nun vor allem um die rechtliche Absicherung der Erleichterungen und die umstrittenen Sanktionen.
Für die Forstwirtschaft und den Brennholzhandel bleiben damit wichtige Fragen offen. Entscheidend ist, wie der Gesetzgeber die neuen Anforderungen ausgestaltet und wie sich diese anschließend in der Praxis bewähren.
Fotovermerk: Bild wurde mit KI-Inhalten anpepasst.